Mittwoch, 5. Mai 2010

Mit oder ohne?

Es sind eigentlich zwei Fragen. Erstens: Darf der Staat seinen Bürgern Kleidervorschriften machen? Zweitens: Was darf alles mit Religion begründet werden?
Wer die erste Frage gleich mit nein beantworten will, sollte bedenken, dass es bereits solche Vorschriften gibt. Helmpflicht auf dem Motorrad oder auf der Baustelle, Schutzkleidung bei diversen Berufen, Uniformen für Polizei und Armee. Auch viele Privatfirmen verlangen Uniformen oder stellen Bekleidungsregeln auf. Selbst im privaten Rahmen kann man auf solche Regeln treffen, sei es dass zu einer Party Abendgarderobe verlangt wird, oder ein Lokal keine Jeansträger einlässt. Letzteres eines der wenigen Beispiele, wo man etwas nicht tragen darf, denn meistens geht es um etwas, das man tragen muss. Hier hätte ich endlich den originellen Vergleich von Burkaverbot und Nacktwanderverbot gezogen, musste aber feststellen, dass mir der glp-Politiker Michael Köpfli schon zuvorgekommen ist. Er wundert sich wie ich, warum niemand ernsthaft gegen das Nacktwanderverbot protestiert hat, während das Burkaverbot hohe Wellen wirft. Was wäre, wenn Nudismus eine Religion wäre?
Somit kommen wir zur zweiten Frage. Wenn man die Begründung, Burka tragen oder nackt wandern gehöre zur Ausübung der Religion, nicht akzeptiert und das Gesetz oder auch nur sittliches Empfinden (was immer das sein soll) dagegen stellt, müssen alle Dinge in Frage gestellt werden, die mit Religionsausübung zu tun haben. Oder, wenn man auf der toleranten Seite ist, müsste man alles akzeptieren, wenn es nur mit Glauben oder Weltanschauung begründbar ist.
Wie findet man da raus? Vermutlich nur mit den Mitteln der Demokratie. So müssen im Parlament oder in der Volksabstimmung Vorschriften erlassen und Grenzen gezogen werden. Diese Entscheide müssen akzeptiert werden und wer sie umstossen will, muss wiederum die entsprechenden, demokratischen Wege gehen. Jedes Gesetz kann wieder geändert oder aufgehoben werden, aber bis dahin gilt es und muss eingehalten werden. So bleibt uns vorläufig nichts anderes übrig, als im Aargau nackt zu wandern und unter der Burka durch Appenzell zu flanieren.

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