Montag, 31. Oktober 2011

Lebensmitteldeklaration

Ich habe auch schon gelästert über das durchgestrichene Schwein auf den Migros-Flesichprodukten. Was sollte in z.B. Geflügelaufschnitt anderes sein, als Geflügel? Da kam mir aber die Kalbsbratwurst in die Quere. Die darf tatsächlich bis zu 50% anderes Fleisch enthalten - meist eben Schweinefleisch. Ok, auch in  Backwaren findet man manchmal anstelle der guten Butter andere Fette und fett ist bekanntlich auch ... genau.
Somit ist es gar nicht so abwegig einem Lebensmittel, das nach einer Zutat benannt ist, die Deklaration mit zu geben, dass diese Zutat auch wirklich drin ist. Also eine Kalbsbratwurst mit 100% Kalbfleisch, eine Geflügelpastete mit 100% Geflügel, eine Bauernsalami mit ... 100% Schweinefleisch.
Heute habe ich nach Käse gesucht und bin dabei auf diesen Geisskäse gestossen. Da dieser überraschenderweise aus Ziegenmilch gemacht ist, hat er mich überzeugt und ich habe die 3.10 investiert. Natürlich habe ich zum Schreiben dieses Artikels ein Stück gegessen. Könnte etwas rezenter sein, ist aber sonst gut.

2 Kommentare:

  1. Die Bildli auf den Lebensmitteln finde ich ganz praktisch, vor allem, wenn ich im Ausland am Einkaufen bin und beim besten Willen kein kroatisch, schwedisch oder ungarisch kann.

    Diesen Kommentar habe ich übrigens ohne kulinarische Unterstützung geschrieben. Und wenn, dann bräuchte ich jetzt es Käfeli. Aus echten Kaffeebohnen. Ohne Eicheln und dergleichen.

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  2. Ja, die Bildchen können einem in solchen Fällen wirklich helfen. Wenn der Laden nur nicht auf die Idee kommt, das Abwaschmittel mit Zitronenduft neben den Zitronensirup zu stellen ...

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